Nachteile des Erbbaurechts

Der große Nachteil des Erbbaurechts für die Erwerber ist natürlich, dass sie nicht zum Volleigentümer werden.

Sie können zwar das von ihnen errichtete Gebäude nutzen, es auch veräußern. Aber nach Ablauf der Frist für das Erbbaurecht fallen die Nutzungsrechte am Grundstück wieder an die Eigentümer zurück.

Grundsätzlich sieht das Gesetz in diesem Falle zwar vor, dass die Grundstückseigentümer eine Entschädigung für den Wert der Gebäude oder sonstigen Aufbauten auf dem Grundstück zahlen soll. Die Höhe dieser Abfindung kann jedoch relativ frei vereinbart werden, in Einzelfällen wird diese Zahlungspflicht in den Verträgen sogar ganz ausgeschlossen.

Aufgrund der Befristung des Erbbaurechts nimmt auch dessen Tauglichkeit zur Veräußerung und Belastung im Laufe der Zeit ab: wenn nur noch eine vergleichsweise geringer Laufzeit besteht, wird es für die Erbbauberechtigten schwieriger werden, dieses Recht zu veräußern oder auch eine Bank dazu zu bringen, dieses Recht als Sicherheit für ein Darlehen zu akzeptieren.

Ein weiterer Nachteil ist, dass häufig vereinbart wird, dass die Höhe des Erbbauzins mit dem Verkehrswert des Grundstücks verkoppelt wird, so dass auch die monatliche Belastung steigt, wenn der Verkehrswert deutlich ansteigt.

Umgekehrt ist die Erhöhungsmöglichkeit für den Erbbauzins insoweit beschränkt, als dies nur alle 3 Jahre möglich ist.

Die Steigerung des Erbbauzinses kann daher selbst bei weiter steigenden Immobilienpreisen nicht so dynamisch und kurzfristig erfolgen wie z.B. bei der Wohnraummiete.