Vorteile des Erbbaurechts

Für die Grundstückseigentümer hat die Einräumung und Veräusserung eines Erbbaurechts den Vorteil, dass sie ihr Grundstück bebauen lassen können und hierfür eine jährliche Vergütung erhalten, aber dennoch weiterhin Eigentümer bleiben. 

Indirekt hat dies zur Folge, dass sie sich vertraglich mehr Rechte und Zugriffsmöglichkeiten vorbehalten können, als dies bei einem bloßen Verkauf des Eigentums der Fall wäre. Dies ist einer der Gesichtspunkte, warum gerade in den Großstädten die Kommunen ihre Grundstücke mittlerweile nicht mehr veräußern, sondern das Erbbaurecht hieran übertragen wird.

Für die Bauherren und Erwerber des Erbbaurechts ist der Vorteil vor allem finanzieller Art: sie können ihre Liquidität für die Errichtung des Gebäudes einsetzen und müssen sich nicht bereits aufgrund des Immobilienkaufs überschulden.

Für einen gewerblichen Investor kommt als weiterer Vorteil hinzu, dass der Erbbauzins steuerlich als Ausgabe berücksichtigungsfähig ist.